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   BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92   

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https://dejure.org/1995,4160
BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92 (https://dejure.org/1995,4160)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92 (https://dejure.org/1995,4160)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 2 BvR 1127/92 (https://dejure.org/1995,4160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92 § 93 Abs. 1 S. 1
    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 46, FGO § 74, AO § 363
    Aussetzung der Verhandlung; Aussetzung und Ruhen des Verfahrens; Untätigkeitsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Vorsorglich beantragte er, das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92 auszusetzen.
  • FG Hessen, 20.11.1995 - 3 K 2745/91

    Erfordernis des Vorliegens von erheblichen Gründen zur Verlegung eines

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  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Das Verfahren sei bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu diesem Streitpunkt (2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92) auszusetzen.
  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

    Sie beantragen, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu diesem Streitpunkt (2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92) auszusetzen.
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Am Tag der mündlichen Verhandlung (20. Januar 1995) ging bei dem FG die Telekopie eines für alle Sitzungssachen dieses Tages bestimmten Schriftsatzes ein, mit dem der Prozeßbevollmächtigte der Kläger RiFG A -- unter Bezugnahme auf beigefügte Schriftsätze aus früheren Verfahren -- wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte und außerdem beantragte, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben und das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92 auszusetzen.
  • BFH, 17.09.1996 - X R 27/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

    Eine Aussetzung des Revisionsver fahrens wegen der von den Klägern bezeichneten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerden kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind.
  • BFH, 25.07.1996 - X R 25/94

    Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision

    Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen der von den Klägern bezeich neten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerden kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind.
  • BFH, 07.09.1993 - X B 14/93

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung des

    Ferner beantragte sie, das Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über die anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1127/92 und 1136-1138/92 abschließend entschieden habe.
  • BFH, 20.05.1996 - X R 28/94

    Anforderungen an den Mangel der Vertretung bei zulassungsfreien Revisionen

    Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen der von den Klägern bezeich neten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136-- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind.
  • BFH, 18.07.1995 - X B 78/95

    Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens

    Die Verfassungsbeschwerden, auf die sich die Klägerin in ihrem Antrag auf Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens berufen hat (2 BvR 1127/92, 2 BvR 1136--1138/92), richten sich nach den Ausführungen des Prozeßbevollmächtigten gegen Entscheidungen des III. Senats des BFH vom 8. Mai 1992 (u. a. III B 138/92, BFH/NV 1993, 106) und betreffen nicht die Verfassungsmäßigkeit von gesetzlichen Normen, sondern nur die Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften.
  • BFH, 23.01.1995 - X R 20/94

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BFH, 30.05.1994 - X B 186/93

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Nichtabhilfebeschluß

  • BFH, 24.03.1994 - X R 85/93

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens

  • BFH, 22.01.1993 - III B 82/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 23.03.1994 - X B 150/93

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

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